Herzlich
willkommen!

ad litteras korrigiert und lektoriert Texte für Agenturen, Verbände, Unternehmen und Verlage.

Was ad litteras für Sie tun kann

Sind alle Kommas an der richtigen Stelle? Ist das CD eingehalten? Sind Produkt- und Eigennamen korrekt geschrieben? Ist die Typo einwandfrei?

ad litteras korrigiert und optimiert Ihre Texte – nach allen Regeln der Schreibkunst, nach Duden, nach Wording. Souverän, ohne besserwisserisch zu sein. Gewissenhaft, aber unkompliziert.

Egal ob Flyer oder Geschäftsbericht, Anzeige, Plakat oder Roman – jeder Text wird grundsätzlich zweimal gelesen. Das hat sich bewährt. Und: Termine werden eingehalten.

Wie es abläuft

Sie rufen an oder schreiben eine Mail. Nach Begutachtung des zu korrigierenden Textes oder auch auf Basis der Seiten- oder Zeichenzahl erhalten Sie ein Angebot. Wichtig für Sie und für ad litteras: Ihr Terminwunsch. Nach schriftlicher Auftragserteilung und Briefing erledigt ad litteras den Auftrag im vereinbarten Zeitrahmen.

Datenaustausch per Mail, über das Internet oder per Post. Korrekturen in der Datei oder auf dem Papier.

Und wenn Sie Fragen zu den Korrekturen haben, rufen Sie einfach an.

Was das kostet

Jeder Text stellt eigene Anforderungen an ein Korrektorat oder die stilistische Bearbeitung. Ein konkretes Angebot erstellt ad litteras Ihnen gern auf Basis einer repräsentativen Textprobe oder des Gesamtdokuments.

Eventuelle Nebenkosten für Papier und Toner sind in der Regel inbegriffen. Kosten für Post- oder Kurierversand werden separat berechnet.

Wer ad litteras eigentlich ist

Hinter ad litteras steht Dr. Christian Jerger.

  • seit 2003: freier Lektor
  • Programmleiter (Interim) Berliner Taschenbuch-Verlag
  • Lektor beim Zeitgut Verlag, Berlin
  • Volontariat im Lektorat des Berlin Verlags, Berlin
  • Promotion zum Dr. phil. in Romanischer Sprachwissenschaft
  • Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Romanistik der Martin-Luther-Universität Halle und am Institut für Sprache und Kommunikation der Technischen Universität Berlin
  • Studium des Deutschen als Fremdsprache (DaF) an der Humboldt-Universität zu Berlin – Abschluss: Zertifikat
  • Studium der Romanistik, der Klassischen Philologie und des Öffentlichen Rechts an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, in Rom und in Aix-en-Provence – Abschluss: Magister Artium

Für wen ad litteras arbeitet

Nolte | Kommunikation • netzwerk P • jupp4u • MetaDesign • familie redlich • Goldland Media • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände • Eat Sleep + Design • myToys • Klett-Cotta Verlag • Friedrich-Ebert-Stiftung • GDA – Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber • transparent Language Solutions • ErnteDank Die Brandenburgs • Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft“ • Aktion Sühnezeichen • orangeblue relations • Bundesverband der Systemgastronomie • gebrauchstext • Mundschenk Druck+Medien • eQ-3 AG • Deutsche Rentenversicherung Bund • Luxembourg Air Rescue • Steeeg • Wordinc • bizz communications • Media Contor • Museum für Kommunikation Berlin • meetyoo conferencing • zweiband.media • Bündnis 90/Die Grünen Bundestagsfraktion • Deutsche Krankenhausgesellschaft • VAF – Bundesverband Telekommunikation • Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Wie Sie ad litteras erreichen

ad litteras
Fehrbelliner Straße 4
10119 Berlin

T 030 47374149
F 030 47378804
E info@adlitteras.de

Vorbemerkung

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis und die Geschäftsbeziehung zwischen ad litteras (Auftragnehmer) und dem Kunden (Auftraggeber).

§ 1 Auftragserteilung
  1. Grundlage für einen jeden Auftrag ist ein schriftliches Angebot von ad litteras. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Angebotsempfänger dem Angebot schriftlich (per E-Mail, Brief, Fax) zugestimmt hat.
  2. Im Auftrag werden die Art der gewünschten Leistung (Korrektorat, Lektorat, Recherchen), der Umfang, der Fertigstellungstermin sowie die Art und Weise der Preisberechnung und der Gesamtpreis (inkl. Umsatzsteuer) festgelegt. Nachträgliche Änderungen oder eine verzögerte Lieferung der in Auftrag gegebenen Texte bzw. Ergänzungen zu einem Auftrag verlängern eventuell die Lieferfrist und bedürfen gegebenenfalls einer neuen schriftlichen Terminvereinbarung.
  3. Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag vor Fertigstellung des Korrektorats bzw. Lektorats kündigen. Geschieht dies, müssen die bis zum Kündigungszeitpunkt entstandenen Honorarkosten gemäß dem Stand der Bearbeitung anteilig erstattet werden. Der Kostenerstattungsanspruch beträgt in jedem Fall mindestens 70 % des Auftragswerts.
§ 2 Leistungsumfang und Lieferung
  1. Der Umfang der Leistung wird in Absprache mit dem Auftraggeber bei Auftragserteilung festgelegt. Lektorat und Korrektorat werden, je nach Vereinbarung, entweder auf dem Papier oder direkt in der Datei vorgenommen. Der Text bzw. die Datei wird innerhalb der in der Auftragserteilung vereinbarten Frist zu- bzw. zurückgesandt. Entscheidend für die fristgerechte Ausführung ist der Sendezeitpunkt der E-Mail bzw. der Poststempel.
  2. ad litteras hält insbesondere bei umfangreichen und komplizierten Aufträgen regelmäßigen Kontakt zum Auftraggeber. ad litteras behält sich in solchen Fällen auch vor, nachträgliche Kostenkalkulationen vorzulegen. ad litteras informiert den Auftraggeber rechtzeitig, falls absehbar wird, dass die vereinbarte Zeitspanne nicht ausreichen wird, und schlägt einen neuen Liefertermin vor. Wenn die Überschreitung der Frist durch ad litteras verschuldet wurde, kann ein Rabatt auf den Endpreis gewährt werden. Ist dies nicht der Fall und besteht der Auftraggeber dennoch auf einer Lieferung zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt, kann ad litteras dem Auftraggeber anteilig die bis zu diesem Zeitpunkt geleistete Arbeit berechnen.
§ 3 Rechnungsstellung
  1. ad litteras stellt dem Auftraggeber das Honorar für die erbrachte Leistung nach Fertigstellung in Rechnung. Die Rechnung geht dem Auftraggeber auf dem Postweg oder elektronisch per E-Mail zu.
§ 4 Diskretion und Vertraulichkeit
  1. ad litteras verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über Inhalte und Informationen, die während der Geschäftsbeziehung bekannt werden, sofern diese nicht öffentlich bekannt oder zugänglich sind. ad litteras versichert, dass Dokumente bzw. Inhalte aus Dokumenten nicht an Dritte weitergegeben werden.
  2. ad litteras ist berechtigt, im Rahmen datenschutzrechtlicher Vorschriften personenbezogene Daten des Auftraggebers zu verarbeiten und zu speichern. Diese Daten werden jedoch unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
  1. ad litteras verpflichtet sich zur fristgerechten Ablieferung des korrigierten/lektorierten Textes. Die Textbearbeitung gilt dann als abgenommen, wenn ad litteras nicht innerhalb einer Woche nach erfolgter Lieferung Beanstandungen mitgeteilt werden.
  2. Weist der bearbeitete Text trotz aller Sorgfalt Mängel auf und sind diese nicht unerheblich, so hat der Auftraggeber die Mängel innerhalb der unter Ziffer 1 genannten Frist schriftlich mit einer genauen Beschreibung zu reklamieren. Gleichzeitig muss er eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung setzen. Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, so hat der Auftraggeber das Recht auf Honorarminderung. Weiter gehende Ansprüche, einschließlich Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
  3. Wenn der Auftraggeber Vorschläge von ad litteras zur Art und Weise des sprachlichen Ausdrucks (Stilistik) ablehnt, so ist dies als Grund für Reklamationen ausgeschlossen.
  4. ad litteras haftet nur für Schäden, die innerhalb des eigenen Verantwortungsbereichs durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. ad litteras haftet nicht für Eingriffe Dritter in den elektronischen Datenverkehr, im Falle technischer Betriebsstörungen, von Streik oder höherer Gewalt. Als Schadenersatz wird maximal ein Betrag in Höhe des für die Korrektur- oder Lektoratsleistung in Rechnung gestellten Honorars festgesetzt.
  5. Für Schäden, die durch den Gebrauch der von ad litteras bearbeiteten Dokumente in der Hard- oder Software des Auftraggebers entstehen, haftet ad litteras ebenfalls nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die unter Ziffer 4 genannte Haftungshöchstgrenze gilt auch in diesem Fall.
  6. ad litteras haftet nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, die durch eine unklare oder unvollständige Auftragserteilung oder Fehler bzw. missverständliche Formulierungen im Ausgangstext entstehen.
  7. ad litteras haftet nicht für die sachliche und fachliche Richtigkeit der korrigierten bzw. lektorierten Texte.
  8. ad litteras geht davon aus, dass bei allen eingereichten Manuskripten der Auftraggeber rechtmäßiger Inhaber der dadurch berührten Rechte ist. Aus fehlenden Rechten möglicherweise entstehende Forderungen gehen allein zulasten des Auftraggebers.
  9. ad litteras haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber selbst und gegenüber Dritten durch fehlerhafte Korrekturen oder nicht fristgerechte Lieferung der korrigierten bzw. lektorierten Texte entstehen.
§ 6 Schlussbestimmungen
  1. Sind oder werden Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame oder ungültige Bestimmung gilt einvernehmlich als durch eine solche ersetzt, die dem gewünschten und wirtschaftlichen Zweck in gesetzlich zulässiger Weise möglichst nahekommt.
  2. Für das Vertragsverhältnis zwischen ad litteras und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und ad litteras ergeben, ist Berlin.
Geltungsbereich

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Für den Inhalt der Website verantwortlich

Dr. Christian Jerger

USt-IdNr. DE183865841

Farben und Typo

h neun, Berlin

Gestaltung

GDA – Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH, Berlin

Programmierung

agentur fipps e.K., Berlin

Haftungsausschluss

Trotz sorgfältiger Kontrolle übernimmt ad litteras keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für sie sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

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